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Schweizer Kobras berät sowohl andere Anwaltskanzleien als auch Unternehmen und Privatpersonen in Australien bei der Anwendung und Auslegung schweizerischen Rechts, insbesondere wenn sie schweizerische Geschäftsinteressen verfolgen oder mit der Schweiz Handel treiben. Wir vertreten zudem öffentlich bestellte Treuhänder und Treuhändergesellschaften ebenso wie Testamentsvollstrecker und Erben im Hinblick auf Nachlassvermögen in der Schweiz.
Schweizer Kobras berät Sie auch in rechtlichen Fragen zum schweizerischen Recht, die sich im Zusammenhang mit australischem Familien- und Erbrecht stellen können.
Im Rahmen des schweizerischen Rechts erarbeiten wir regelmäßig: