Haben Sie noch Fragen?
Norbert Schweizer gründete die Kanzlei im Januar 1979. Er ist sowohl Fachanwalt für Wirtschaftsrecht als auch Notar und verfügt über eine mehr als 30-jährige Erfahrung auf verschiedenen Rechtsgebieten, hauptsächlich im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts und im Privatrecht. Seine Erfahrung umfasst insbesondere Vertragsgestaltung im wirtschaftsrechtlichen Bereich, steuersparende Vermögensbildung, Vermögensvorsorge und Testamentsgestaltung. Norbert Schweizer berät seit langem deutsche, schweizerische und österreichische Firmen und Investoren in Australien.
Michael Kobras ist seit 1994 in der Kanzlei beschäftigt. Seit 1998 ist er Partner. Er war der erste “Recognised Foreign Lawyer” in New South Wales und ist sowohl in Australien als auch in Deutschland zur Anwaltschaft zugelassen. Bis 1992 arbeitete Michael Kobras für mehrere Jahre auf den Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts in München. 1997 schloß er seinen Master of Laws mit den Fächern Internationales Wirtschafts- und Steuerrecht und Europarecht ab. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in einem breit gefächerten Tätigkeitsbereich, der sowohl Wirtschafts- und Handelsrecht als auch deutsches und australisches Erbrecht umfasst. Er tritt auch als Sachverständiger für deutsches Erb- und Familienrecht vor Gericht auf.
Nele Jooste-Jacobs ist seit 2013 für die Kanzlei tätig. Im Jahr 2022 wurde sie Partnerin. Frau Jooste-Jacobs hat deutsche und australische Jura-Abschlüsse einschließlich eines Master of Laws (LLM – Corporate and Commercial) der University of New South Wales. Aufgrund ihres internationalen Hintergrunds berät Frau Jooste-Jacobs australische und ausländische Mandanten in einem breiten Spektrum von Gesellschafts- und Handelsangelegenheiten. Sie berät auch in Bezug auf Australische und grenzüberschreitende Nachlassplanung und Nachlassverwaltung sowie in Migrationsangelegenheiten. Vor ihrem Eintritt in die Kanzlei sammelte Frau Jooste-Jacobs Berufserfahrung in einer internationalen Anwaltskanzlei in Deutschland.
Lisa Sims trat der Kanzlei im Jahr 2000 bei und wurde im Jahr 2022 Partnerin. Während ihrer dreißigjährigen juristischen Karriere arbeitete Frau Sims erfolgreich mit einer Vielzahl von Mandanten in diversen Rechtsgebieten, einschließlich Grundstückplanung, -übertragung und -belastung, Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie privatrechtliche Angelegenheiten und Nachlasssachen.
Frau Sims Mandantenstamm ist vielschichtig und umfasst kleine bis große Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen und Familien, von denen einige im Ausland leben.
Sie legt großem Wert auf ihre Beziehung zu Mitarbeitern und Mandanten und passt ihre Ansätze an jeden einzelnen Mandanten an. Ihre ausgeprägte Liebe zum Detail geht einher mit einem sensiblen Umgang in emotionsgeladenen Angelegenheiten wie Erbschaftsstreitigkeiten. Frau Sims stellt sicher, dass ihre Mandanten die sie betreffenden Verfahren kennen, verstehen und jederzeit gut über ihre Angelegenheiten informiert sind.
Patrick Wille trat im Jahre 2006 als Berater für Schweizer Recht in die Kanzlei ein und berät seit 2008 unsere Kunden auch als australischer Anwalt (Solicitor).
1993 schloss er sein Rechtsstudium an der Universität von Zürich ab. In den Jahren 1994 bis 2000 arbeitete er am Bezirksgericht Affoltern und am Kassationsgericht in Zürich. Im Jahre 2000 trat er als Senior Associate in die angesehene Schweizer Anwaltskanzlei Bratschi Wiederkehr Buob ein, die auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisiert ist. Dort hat er selbstständig Geschäftskunden aus verschiedenen Industriebereichen, namentlich aus dem Banken, Spielbanken, Pharmazeutik und IT Bereich beraten und vertreten. Zudem hat er als Verwaltungsrat (Aufsichtsrat) verschiedener Gesellschaften gedient.
Herr Wille verfügt über mehr als 20 Jahre juristische Erfahrung in einem breit gefächerten Tätigkeitsbereich. Er war für bedeutende Unternehmen bei zahlreichen Fusionen, Geschäftskäufen und anderen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten tätig. Patrick Wille unterrichtet zudem Kurse in Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Internationalem Handelsrecht und Betriebswirtschaft für verschiedene Universitäten in Australien, Malaysia und Hong Kong.
2018 wurde Herr Wille zum Honorary Consul of Switzerland in Adelaide ernannt.
Antonietta Marchitto trat 2017 als Beraterin für italienisches Recht in die Kanzlei ein. Sie schloss ihren Master of Laws 2013 an der Universität von Molise mit einer Masterarbeit über das Recht der Europäischen Union ab. Frau Marchitto studierte sowohl Jura als auch Wirtschaft und Management an der Universität von Padua. Bevor sie in die Kanzlei eintrat, praktizierte Frau Marchitto Zivil- und Verwaltungsrecht in Italien und internationales Handelsrecht in Belgien. In Australien representierte Frau Marchitto die italienische Landesregierung von Molise und baute wirtschaftliche Beziehungen zwischen italienischen und australischen Unternehmen auf. Sie hat umfangreiche Erfahrung in der Rechtsberatung, insbesondere in Angelegenheiten wie Verträgen, Eigentumsübertragungen, Nachlassverwaltung und eine Reihe weiterer Fragestellungen des italienischen Rechts.
Claudia ist eine registrierte Migrationsagentin, die Kunden in allen Aspekten von Migrations und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten unterstützt. Zusatzlich beschafft sie regelmäßig Visa für ausländische Geschäftsführer und andere leitende Angestellte, um ihren Kunden globale Flexibilität zu bieten. In diesem Zusammenhang berät Claudia ausländische Unternehmen und deren australische Tochtergesellschaften über geeignete Visa für den Transfer oder die Rekrutierung ausländischer Mitarbeiter nach Australien für neu gegründete oder wachsende Betriebe. Claudia beschäftigt sich auch regelmäßig mit anderen Visumskategorien wie Unterhaltungsvisa, Partnervisa und Anträgen auf die australische Staatsbürgerschaft.
Frau Genuttis ist seit 2006 in der Beratung internationaler Unternehmen tätig und unterstützt Kanzleipartner in Angelegenheiten des australischen Wirtschafts- und Handelsrechts. Frau Genuttis verfügt über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Fusionen und Übernahmen, Geschäftsstrukturen, kommerziellen Verträgen, Arbeitsrecht, Corporate Gocernance sowie in der Gründung von Tochtergesellschaften und Zweigstellen sowie Markteintrittsstrategien.
Darüber hinaus ist Frau Genuttis für juristische Übersetzung und die Koordination der Referendarausbildung verantwortlich.
Corina Schwenke ist seit 1995 in verschiedenen Rechtsgebieten tätig, insbesondere in Immobilien-, Eigentumsübertragungs- und Nachlassangelegenheiten. Frau Schwenke arbeitet seit 2018 für die Kanzlei und ist derzeit für den Kauf und Verkauf von Gewerbe- und Wohnimmobilien sowie für Grundstücksaufteilungen verantwortlich.
Frau Schwenke berät in zahlreichen Angelegenheiten von Eigentumsübertragungen, sowohl für Erstbesitzer, Einzelpersonen und Familien als auch für gewerbliche Kunden. Sie genießt die Herausforderung der Arbeit mit Bauträgerimmobilien (off-the-plan properties) und arbeitet sowohl mit Bauträger, Bauherren und Käufern zusammen.
Frau Schwenke kümmert sich darum, dass ihre Mandanten über alle Aspekte ihrer Angelegenheiten gut informiert sind. Sie legt großen Wert darauf, dass die Vertragsabwicklung reibungslos abläuft und ihre Mandanten währenddessen zufrieden und sorgenfrei sind.
Erin Wilson ist seit 2001 in der Kanzlei tätig. Zu ihren Aufgaben gehören die Verwaltung der Räumlichkeiten, die IT, das Beschaffungswesen sowie die Finanzverwaltung, einschließlich Rechnungsstellung und Treuhandkonten.
Während ihrer Laufbahn bei Schweizer Kobras Frau hat Wilson vielseitige Aufgaben innerhalb der Kanzlei übernommen und ist ein wahres Multitalent. Im Laufe der Jahre hat Frau Wilson mehrere Weiterbildungen abgeschlossen, darunter Grundkenntnisse in Australischer Gebärdensprache (Auslan).
Frau Wilson ist mit allen Aspekten unseres Büros vertraut und hilft den Mandanten gerne bei ihren Anliegen. Sie genießt die vielseitigen Herausforderungen, die die Arbeit in einer Anwaltskanzlei mit sich bringt, und setzt sich leidenschaftlich dafür ein, den Kunden einen hervorragenden Service zu bieten.