Haben Sie noch Fragen?
Schweizer Kobras berät sowohl andere Anwaltskanzleien als auch Unternehmen und Privatpersonen in Australien bei der Anwendung und Auslegung italienischen Rechts, insbesondere wenn sie italienische Geschäftsinteressen verfolgen oder mit Italien Handel treiben. Wir vertreten zudem öffentlich bestellte Treuhänder und Treuhändergesellschaften ebenso wie Testamentsvollstrecker und Erben im Hinblick auf Nachlassvermögen in Italien.
Schweizer Kobras berät Sie auch in rechtlichen Fragen zum italienischem Recht, die sich im Zusammenhang mit australischem Familien- und Erbrecht stellen können.