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Schweizer Kobras berät sowohl andere Anwaltskanzleien als auch Unternehmen und Privatpersonen in Australien bei der Anwendung und Auslegung deutschen Rechts, insbesondere wenn sie deutsche Geschäftsinteressen verfolgen oder mit Deutschland Handel treiben. Wir vertreten zudem öffentlich bestellte Treuhänder und Treuhändergesellschaften ebenso wie Testamentsvollstrecker und Erben im Hinblick auf Nachlassvermögen in Deutschland.
Schweizer Kobras berät Sie auch in rechtlichen Fragen zum deutschen Recht, die sich im Zusammenhang mit australischem Familien- und Erbrecht stellen können.
Im Rahmen einer anwaltlichen Beratung zum deutschen Recht erarbeiten wir regelmäßig