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Schweizer Kobras vertritt Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Erben, öffentlich bestellte Treuhänder und Treuhändergesellschaften und veranlasst eine ordnungsgemäße Nachlassverwaltung einschließlich der Fertigung entsprechender Anträge für die Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen oder die Bestellung von Nachlassverwaltern. Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten dabei, das Nachlassvermögen einzufordern und, sofern es zweckmäßig erscheint, es zu verkaufen, zu überweisen oder zu übertragen.
Schweizer Kobras berät Sie gern bei der Auslegung und Deutung von Testamenten und ist den Personen, die nicht oder nur unzureichend bedacht worden sind ebenso wie denjenigen, die ausdrücklich enterbt worden sind, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche behilflich.
Im Rahmen eines Nachlassverfahrens erarbeiten und überprüfen wir regelmäßig: